Zuschüsse zum gebrauchten Treppenlift

Treppenlift-Kosten
effektiv senken.

Mit dem Kauf eines gebrauchten Treppenlifts senken Sie die Anschaffungskosten bereits deutlich. Dennoch müssen Sie die Kosten nicht vollständig aus eigener Tasche finanzieren. Je nach individueller Situation können Sie zusätzlich von Zuschüssen der Pflegekasse, KfW-Fördermitteln oder steuerlichen Vorteilen profitieren. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Kostenträger.

Pflegekassen-Zuschuss

ab Pflegegrad 1

Anspruch

4.180 €

pro Nutzer

bis 16.720 €

kumuliert

vor dem Kauf

Antrag stellen

Plus regionale Förderungen, KfW, BG und weitere Träger, wir prüfen alle Töpfe gemeinsam.

Das Wichtigste zu Treppenlift-
Zuschüssen in Kürze

  • Mit einem Pflegegrad (1–5) bezuschusst die Pflegekasse den Treppenlift-Einbau mit bis zu 4.180 Euro pro Person. Der Zuschuss kann bei bis zu vier pflegebedürftige Personen in einem Haushalt auf bis zu 16.720 Euro gebündelt werden.
  • Über die KfW erhalten Sie bis zu 50.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit oder einen Investitionszuschuss von maximal 2.500 Euro – solange Mittel verfügbar sind.
  • Indem Sie die Kosten für einen gebrauchten Treppenlift steuerlich geltend machen, können Sie zusätzlich sparen.

Unsere Berater unterstützen Sie gerne dabei, passende Zuschüsse für Ihre Situation zu prüfen.

So funktioniert die Antragstellung

Drei Schritte
zum Zuschuss.

01

Antrag vor Einbau

Stellen Sie den Antrag immer, bevor der Lift gekauft und montiert wird. Rückwirkende Zuschüsse gibt es nicht.

02

Bedingungen klären

Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse über konkrete Anforderungen, Formulare und Fristen.

03

Kostenvoranschlag

Legen Sie unseren schriftlichen Kostenvoranschlag bei. Wir bereiten ihn passgenau für den Antrag auf.

Pflegekassen-Zuschuss zum Treppenlift

Liegt ein Pflegegrad von 1 bis 5 vor, unterstützt die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie den Einbau eines Treppenlifts. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro pro Person und kann direkt mit den Kosten für den Lift verrechnet werden. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einem Haushalt (maximal vier), kann sich der Betrag auf insgesamt bis zu 16.720 Euro erhöhen.

Älteres Paar sitzt am Laptop und macht sich Notizen

Dabei ist nicht ausschlaggebend, ob der Treppenlift neu oder gebraucht ist, sondern ob die Maßnahme Barrieren im Wohnumfeld abbaut, die häusliche Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit im Alltag verbessert.

Wichtig ist, dass Sie den Antrag vor dem Kauf und Einbau stellen, da eine nachträgliche Bezuschussung durch die Pflegekasse nicht möglich ist. Reichen Sie dafür ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag bei Ihrer Pflegekasse ein und warten Sie die Entscheidung ab.

KfW-Förderung
für den gebrauchten Treppenlift

Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Sie auch ohne Pflegegrad finanzielle Unterstützung erhalten. Das gilt unabhängig von Ihrem Alter oder Gesundheitszustand. Eigentümer werden dabei genauso berücksichtigt wie Mieter.

  • Mit dem Kreditprogramm 159 „Altersgerecht Umbauen“ erhalten Sie ein Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.

  • Der Investitionszuschuss 455-B unterstützt barrierereduzierende Einzelmaßnahmen mit 10 % der förderfähigen Kosten bzw. maximal 2.500 Euro, jedoch nur solange Fördermittel verfügbar sind.

Wichtig ist auch hier, dass Anträge vor dem Unterzeichnen der Kaufverträge gestellt werden und die formalen Förderbedingungen eingehalten werden.

Älteres Paar im Beratungsgespräch

Gebrauchten Treppenlift steuerlich absetzen

Ältere und jüngere Frau informieren sich gemeinsam am Laptop

Den Kauf eines gebrauchten Treppenlifts können Sie als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG von der Steuer absetzen. Das gilt sowohl für gebrauchte als auch für neue Modelle. Berücksichtigt werden Kosten für Anschaffung, Einbau, Arbeits- und Nebenkosten (z. B. Handwerkerleistungen).

Wichtig hierbei ist:

  • Die medizinische Notwendigkeit für den Einbau muss durch ein ärztliches Attest oder ein Gutachten nachgewiesen werden. Darin muss belegt sein, dass der Treppenlift der Sicherung der Mobilität im eigenen Zuhause aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlicher Einschränkung dient.

  • Die Kosten werden nur anteilig abgesetzt, abzüglich eines zumutbaren Eigenanteils, der auf Ihrem Einkommen basiert.

  • Die Rechnung, eine Einbau-Bestätigung sowie das Attest müssen vollständig und korrekt eingereicht werden.

Regionale Förderungen und weitere Kostenträger

Neben Pflegekasse, KfW und steuerlichen Vorteilen kommen weitere Hilfen infrage. Dazu zählen je nach individueller Situation folgende Möglichkeiten:

  • Förderprogramme von Ländern, Kommunen oder lokalen Förderstellen: Je nach Wohnort können Sie Zuschüsse oder Darlehen für barrierereduzierende Maßnahmen in Anspruch nehmen. Welche Angebote es gibt, unterscheidet sich regional und sollte deshalb immer individuell geprüft werden.

  • Berufsgenossenschaft oder gesetzliche Unfallversicherung: Wenn Sie aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit auf einen Treppenlift angewiesen sind, übernimmt die Berufsgenossenschaft oder gesetzliche Unfallversicherung die Kosten ganz oder teilweise.

  • Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers: Wurde Ihre gesundheitliche Einschränkung durch einen fremdverschuldeten Unfall verursacht, kann im Einzelfall auch die gegnerische Haftpflichtversicherung als Kostenträger infrage kommen.

  • Agentur für Arbeit oder Deutsche Rentenversicherung: Wenn der Treppenlift Ihre berufliche Teilhabe ermöglicht, sichert oder wiederherstellt, bezuschusst die zuständige Stelle die Kosten. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall.

  • Bundeswehr/Soldatenversorgung: Wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung im Zusammenhang mit dem Wehrdienst entstanden ist, kann die Bundeswehr als Kostenträger zuständig sein.

  • Integrationsamt/Inklusionsamt: Arbeitgeber schwerbehinderter Mitarbeiter können bis zu 100 % der Kosten für Wohnungshilfen wie Treppenlifte als Zuschuss erhalten. Sie können diese Förderung über ihren Arbeitgeber beantragen.

  • Sozialamt: Wenn alle anderen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft sind und eine finanzielle Bedürftigkeit vorliegt, kann das Sozialamt den Eigenanteil als Darlehen übernehmen. Voraussetzung hierfür: Ablehnungsbescheide anderer Stellen und ein medizinischer Bedarfsnachweis.

Schnell-Rechner

Ihr persönlicher Zuschuss.

„Wir sind froh, den Lift zu haben, und sehr zufrieden. Wir werden Der Treppenlift immer weiter empfehlen.“

Kompakt beantwortet

Häufige Fragen zu Zuschüssen

Verschiedene Fördermöglichkeiten lassen sich kombinieren, aber nur solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt gefördert wird. Der Pflegekassenzuschuss und der KfW-Zuschuss 455-B können daher nicht für denselben Treppenlift in Anspruch genommen werden. Mögliche Kombinationen sind hingegen: Pflegekassen-Zuschuss und Steuerabzug oder KfW-Kredit und regionale Förderung.

Auch ohne Pflegegrad kann ein Treppenlift gefördert werden. Besonders wichtig ist hier die KfW-Förderung, die Sie unabhängig von einer gesundheitlichen Einschränkung nutzen können. Zusätzlich kommen – je nach persönlicher Situation – regionale Förderprogramme, eine steuerliche Berücksichtigung oder in bestimmten Fällen auch Leistungen zur beruflichen Teilhabe infrage.

Den Antrag sollten Sie unabhängig vom Kostenträger immer vor dem Unterschreiben eines Kaufvertrags und vor dem Einbau stellen. Die meisten Förderungen werden nicht rückwirkend bewilligt. Wer den Treppenlift zu früh beauftragt, riskiert daher, dass der Zuschuss nicht gewährt wird und bleibt auf den vollen Kosten sitzen.

Ja, auch beim Kauf eines gebrauchten Treppenlifts können Sie von Zuschüssen und Fördermitteln profitieren. Entscheidend ist in der Regel nicht, ob der Lift neu oder gebraucht ist, sondern ob er dazu beiträgt, Barrieren im Wohnumfeld zu reduzieren und den Alltag zu Hause zu erleichtern.

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Förderweg ab. Häufig sind ein Angebot oder Kostenvoranschlag, Nachweise zur Wohnsituation sowie ein Pflegegrad-Nachweis oder ein ärztliches Attest notwendig.

Das hängt vor allem davon ab, ob ein Pflegegrad vorliegt, ob der Treppenlift aus gesundheitlichen, beruflichen oder unfallbedingten Gründen benötigt wird und welche Förderprogramme an Ihrem Wohnort verfügbar sind. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Option in Ihrer Situation am besten passt. Kontaktieren Sie uns einfach für eine persönliche Beratung.

Wir prüfen
alle Töpfe.

Ein Anruf, und wir wissen, welche Zuschüsse Sie konkret beantragen können. Kostenfrei, persönlich, unverbindlich.

Treppenlift Beraterin am Telefon

Hotline · 24 Std. kostenfrei

0800 – 58 88 749