Krankenkassen-Zuschuss für gebrauchte Treppenlifte

bis zu 4.180 Euro pro Person

Die Pflegekasse vergibt Zuschüsse auch für gebrauchte Treppenlifte – bis zu 4.180 Euro pro Person. Hier erfahren Sie alles Wichtige zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung.

Ältere Frau mit Rollator vor einer Treppe

Treppenlift & Krankenkasse: die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Obwohl häufig von einem Zuschuss durch die Krankenkasse die Rede ist, gewährt genau genommen die Pflegekasse den Zuschuss.
  • Sie übernimmt für Treppenlifte als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person.

  • Leben mehrere Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt, summiert sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 €.

  • Eine Voraussetzung für den Zuschuss ist ein anerkannter Pflegegrad (1–5). Die maximale Zuschusshöhe ist dabei unabhängig vom Pflegegrad.

  • Stellen Sie den Antrag auf Bezuschussung unbedingt vor dem Kauf, der Beauftragung oder dem Einbau des Treppenlifts – eine nachträgliche Kostenübernahme ist nicht möglich.

Älteres Paar sitzt gemeinsam am Laptop

PERSONEN IM HAUSHALT · ZUSCHUSS-SUMME

4.180 € pro pflegebedürftiger Person, kumulierbar:

1 Person

4.180 €

2 Personen

8.360 €

3 Personen

12.540 €

4 Personen

16.720 €

Voraussetzung: Anerkannter Pflegegrad pro Person · Anspruch einmalig.

Wie hoch ist der Treppenlift-Zuschuss der Pflegekasse?

Die Pflegekasse gewährt im Rahmen der sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI) finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 4.180 Euro pro Person. Darunter fallen alle baulichen Veränderungen, die Barrieren im Alltag abbauen und ein selbstständiges Leben im eigenen Zuhause sichern. Hierzu zählt auch ein fest eingebauter gebrauchter Treppenlift.

Leben mehrere pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad im selben Haushalt, können diese den Zuschuss zusammenlegen. Der maximale Gesamtbetrag liegt dann bei bis zu 16.720 Euro für maximal vier anspruchsberechtigte Personen.

Wichtig: Bei dem Zuschuss handelt es sich um einen Höchstbetrag. Die Pflegekasse übernimmt also nicht automatisch die vollen Treppenlift-Kosten. Liegen die Kosten über dem Höchstbetrag, bleibt ein Eigenanteil.

Welche Voraussetzungen gelten für einen Treppenlift-Zuschuss durch die Pflegekasse?

Damit die Pflegekasse den Einbau eines Treppenlifts bezuschusst, müssen vier Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

  • 1

    Anerkannter Pflegegrad: Es muss mindestens der Pflegegrad 1 (bis Pflegegrad 5) bei der Person vorliegen, die den Lift nutzt.

  • 2

    Privates Wohnumfeld: Der Einbau muss in Ihrer selbstgenutzten Wohnung oder Ihrem Haus stattfinden.

  • 3

    Medizinische Notwendigkeit: Der Treppenlift muss nachweislich dazu beitragen, die häusliche Pflege überhaupt erst zu ermöglichen, sie erheblich zu erleichtern oder die selbstständige Lebensführung zu erhalten.

  • 4

    Rechtzeitige Antragstellung: Der Antrag auf Bezuschussung muss zwingend vor dem Kauf und dem Einbau des Treppenlifts bei der Pflegekasse eingereicht werden.

Wann gilt ein Treppenlift als medizinisch notwendig?

Die Pflegekasse prüft bei jedem Antrag den Einzelfall. Ihre Chancen auf eine Bewilligung stehen besonders gut, wenn der Treppenlift mindestens eines der folgenden Ziele erfüllt:

  • Die pflegebedürftige Person kann essenzielle Wohnbereiche (wie Schlafzimmer oder Badezimmer in der oberen Etage) wieder eigenständig erreichen.

  • Die häusliche Pflege durch Angehörige oder einen Pflegedienst wird spürbar erleichtert.

  • Akute Sturzrisiken und Gefahren beim täglichen Treppensteigen werden effektiv minimiert.

  • Ein drohender Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung kann durch den barrierefreien Umbau abgewendet oder hinausgezögert

Ältere Frau und junger Mann schauen gemeinsam auf ein Tablet
Älterer Mann unterschreibt ein Dokument

Welche Rolle spielt der Pflegegrad?

Der Pflegegrad ist die zentrale Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung. Ohne eine anerkannte Pflegebedürftigkeit ist ein Zuschuss durch die Pflegekasse in der Regel nicht möglich.

Das Wichtigste vorweg: Bereits ab Pflegegrad 1 besteht der volle Anspruch auf finanzielle Entlastung. Warten Sie mit dem Antrag auf einen Treppenlift-Zuschuss also nicht, bis ein höherer Pflegegrad vorliegt. Sobald der Pflegegrad 1 erteilt wurde und das Treppensteigen zur Barriere wird, können und sollten Sie den Antrag bei der Pflegekasse einreichen.

Kassen-Zuschuss nach Pflegegrad

Die Höhe des Treppenlift-Zuschusses durch die Pflegekasse ist unabhängig von der Schwere der Einschränkung. Die maximale Summe für einen Treppenlift bei Pflegegrad 3 ist also genauso hoch wie bei Pflegegrad 1 oder 2. Darüber hinaus gibt es jedoch weitere Förderungen der Pflegekasse, die sie je nach Pflegegrad in Anspruch nehmen können. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der fünf Pflegegrade und welche Unterstützungen Ihnen jeweils zustehen:

Pflegegrad
Grad der Beeinträchtigung
Treppenlift-Zuschuss
Weitere Leistungen der Pflegekasse
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung
bis zu 4.180 € pro Person
Anspruch auf bis zu 131 € Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung
bis zu 4.180 € pro Person
Anspruch auf bis zu 131 € Entlastungsbetrag und 347 € Pflegegeld im Monat
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung
bis zu 4.180 € pro Person
Anspruch auf bis zu 131 € Entlastungsbetrag und 599 € Pflegegeld im Monat
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung
bis zu 4.180 € pro Person
Anspruch auf bis zu 131 € Entlastungsbetrag und 800 € Pflegegeld im Monat
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
bis zu 4.180 € pro Person
Anspruch auf bis zu 131 € Entlastungsbetrag und 990 € Pflegegeld im Monat
Pflegegrad 1
Grad der Beeinträchtigung
Geringe Beeinträchtigung
Treppenlift-Zuschuss
bis zu 4.180 € pro Person
Weitere Leistungen der Pflegekasse
Anspruch auf bis zu 131 € Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2
Grad der Beeinträchtigung
Erhebliche Beeinträchtigung
Treppenlift-Zuschuss
bis zu 4.180 € pro Person
Weitere Leistungen der Pflegekasse
Anspruch auf bis zu 131 € Entlastungsbetrag und 347 € Pflegegeld im Monat
Pflegegrad 3
Grad der Beeinträchtigung
Schwere Beeinträchtigung
Treppenlift-Zuschuss
bis zu 4.180 € pro Person
Weitere Leistungen der Pflegekasse
Anspruch auf bis zu 131 € Entlastungsbetrag und 599 € Pflegegeld im Monat
Pflegegrad 4
Grad der Beeinträchtigung
Schwerste Beeinträchtigung
Treppenlift-Zuschuss
bis zu 4.180 € pro Person
Weitere Leistungen der Pflegekasse
Anspruch auf bis zu 131 € Entlastungsbetrag und 800 € Pflegegeld im Monat
Pflegegrad 5
Grad der Beeinträchtigung
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Treppenlift-Zuschuss
bis zu 4.180 € pro Person
Weitere Leistungen der Pflegekasse
Anspruch auf bis zu 131 € Entlastungsbetrag und 990 € Pflegegeld im Monat

Gibt es den Treppenlift-Zuschuss auch ohne Pflegegrad?

Ohne Pflegegrad ist ein Zuschuss der Pflegekasse für einen Treppenlift nicht möglich. Wenn Sie oder Angehörige noch keinen anerkannten Pflegegrad haben, aber im Alltag zunehmend eingeschränkt sind, sollten Sie prüfen, ob ein Pflegegrad beantragt werden kann.

In 5 Schritten: So beantragen Sie den Treppenlift-Zuschuss

Der Weg zum Zuschuss der Pflegekasse ist unkompliziert, wenn Sie die richtige Reihenfolge einhalten. Das Wichtigste hierbei: erst den Zuschuss beantragen, dann den Treppenlift-Einbau in Auftrag geben.

  • 1

    Beratung & Kostenvoranschlag einholen: Bevor Sie einen Antrag stellen, benötigen Sie ein konkretes Angebot zur Vorlage bei der Pflegekasse. Vereinbaren Sie dazu einfach einen kostenlosen Beratungstermin mit uns. Wir prüfen die baulichen Gegebenheiten vor Ort und erstellen Ihnen einen detaillierten, transparenten Kostenvoranschlag für einen gebrauchten Treppenlift.

  • 2

    Pflegegrad beantragen: Liegt bereits ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vor? Falls nein, stellen Sie zeitnah einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Da die Einstufung durch den Medizinischen Dienst (MD) einige Wochen dauern kann, sollten Sie diesen Schritt parallel zur Beratung einleiten. Denn ohne Pflegegrad wird kein Zuschuss gewährt.

  • 3

    Antrag bei der Pflegekasse einreichen: Reichen Sie den Antrag auf „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ schriftlich bei Ihrer Pflegekasse ein. Viele Kassen bieten dafür fertige Online-Formulare an, ein formloses Schreiben genügt aber auch.

  • 4

    Schriftliche Bewilligung abwarten & Einbau starten: Warten Sie unbedingt die schriftliche Zusage der Pflegekasse ab, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben oder den Einbau beauftragen. Wer voreilig handelt, riskiert den Verlust des Anspruchs. Sobald die Bewilligung der Kasse da ist, legen wir Ihnen gerne den finalen Kaufvertrag für Ihren Wunschtreppenlift vor.

  • 5

    Rechnung einreichen & Zuschuss erhalten: Nach der erfolgreichen Montage des Treppenlifts erhalten Sie von uns die finale Rechnung. Diese reichen Sie im Original bei der Pflegekasse ein. Nach kurzer Prüfung überweist die Kasse den bewilligten Zuschuss direkt auf Ihr Konto.

Welche Unterlagen benötigt die Pflegekasse?

Für den Treppenlift-Zuschuss der Pflegekasse sollten Sie die Unterlagen so vorbereiten, dass der Bedarf klar erkennbar ist. Meist reichen wenige, aber aussagekräftige Dokumente.

Wichtig sind vor allem:

  • Name und Versichertennummer des Pflegebedürftigen

  • Beschreibung der geplanten Maßnahmen

  • kurze Begründung, warum der Treppenlift benötigt wird
  • Kostenvoranschlag eines Treppenlift-Anbieters
  • bei Antragstellung durch Angehörige: eine Vollmacht

Ein ärztliches Attest ist nicht zwingend erforderlich, kann aber hilfreich sein, wenn die medizinische oder pflegerische Notwendigkeit zusätzlich erklärt werden soll.

Gebrauchter Treppenlift Modell 3200 an einer geraden Treppe im Eingangsbereich
Älteres Paar im Beratungsgespräch

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass Sie keinen Anspruch haben. Prüfen Sie zunächst den Bescheid genau. Häufig nennt die Pflegekasse den Grund für die Ablehnung. Wenn Sie die Entscheidung nicht nachvollziehen können, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Mögliche Gründe sind:

  • Der Antrag wurde zu spät gestellt.
  • Die Notwendigkeit wurde nicht ausreichend begründet.
  • Es wurden nicht alle Unterlagen eingereicht.
  • Es liegt kein anerkannter Pflegegrad vor.
  • Die Pflegekasse sieht den Treppenlift im konkreten Fall nicht als erforderliche Maßnahme an.

Übrigens: Je nach Kosten, Wohnsituation und persönlichem Hintergrund können Sie alternative Möglichkeiten nutzen, um die Kosten für Ihren gebrauchten Treppenlift weiter zu reduzieren. Dazu zählen zum Beispiel die KfW-Förderungen oder die steuerliche Absetzbarkeit.

Kompakt beantwortet

Häufige Fragen zum Zuschuss der Krankenkasse

Der Treppenlift-Zuschuss wird von der Pflegekasse bewilligt, nicht von der Krankenkasse. Da die Pflegekasse jedoch organisatorisch direkt an Ihre Krankenkasse angegliedert ist, ist häufig die Rede vom Krankenkassen-Zuschuss. Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse nach einer Förderung fragen, werden Sie entsprechend weitergeleitet.
Nein, das ist in der Regel nicht möglich. Der Antrag muss zwingend vor dem Kauf, der Beauftragung und dem Einbau Ihres gebrauchten Treppenlifts bei der Pflegekasse vorliegen. Wer den Lift bereits einbauen lässt und erst danach die Kosten einreicht, riskiert so den Anspruch auf die finanzielle Unterstützung.
In diesem Fall können die Zuschüsse kombiniert werden. Jeder Person mit einem anerkannten Pflegegrad stehen bis zu 4.180 Euro zu. Leben beispielsweise zwei anspruchsberechtigte Personen im selben Haushalt, erhöht sich der maximale Zuschuss für den gemeinsamen Treppenlift auf bis zu 8.360 Euro. Bei vier Personen liegt die Obergrenze – mit bis zu 16.720 Euro.
Ja. Der Zuschuss der Pflegekasse ist an die „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ gebunden, nicht daran, ob der Lift neu, gebraucht oder gemietet ist. Die Förderung können Sie daher auch für eines unserer generalüberholten Gebrauchtmodelle nutzen.

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