Förderprogramme und Voraussetzungen
KfW-Förderung
für Treppenlifte
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Sie mit staatlichen Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten bei der Anschaffung eines Treppenlifts – das gilt auch für gebrauchte Modelle. Wir zeigen Ihnen kompakt, welche Förderprogramme für Sie infrage kommen und wie Sie vom Antrag bis zur Auszahlung alles richtig machen.

KfW-Förderung: das Wichtigste auf einen Blick

Was ist die KfW?
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine staatliche Förderbank und finanziert Projekte, die dem Gemeinwohl dienen – von nachhaltigem Bauen über Umweltschutz bis hin zu barrierefreiem Wohnen. Im Kontext von Treppenliften unterstützt die KfW ältere Menschen, Personen mit Behinderung oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen dabei, ihr Zuhause altersgerecht umzubauen, damit sie länger unabhängig in den eigenen vier Wänden bleiben können.
Welche Förderungen bietet die KfW an?
Die KfW bietet zwei Förderprogramme für den Einbau von Treppenliften an: den Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ und den Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung“.
KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“
Mit dem Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“ bietet die KfW einen Förderkredit bis zu 50.000 € pro Wohneinheit an, der für größere Investitionen oder mehrere Maßnahmen zur Barrierereduzierung genutzt werden kann. Der Kredit eignet sich also nicht nur für den Einbau eines Treppenlifts, sondern auch für weitere Umbauten im Wohnumfeld, zum Beispiel breitere Türen, bodengleiche Duschen oder den Abbau von Schwellen.


KfW-Zuschuss 455-B „Barrierereduzierung“
Beim KfW-Investitionszuschuss handelt es sich um einen direkten Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Das bedeutet: Wird der Antrag bewilligt, erhalten Sie für barrierereduzierende Einzelmaßnahmen wie den Einbau eines Treppenlifts bis zu 10 % der förderfähigen Kosten bzw. maximal 2.500 € zurück.
Der Zuschuss kann allerdings nur beantragt werden, solange der Fördertopf der KfW gefüllt ist. Zum 31. Juli 2026 wurde das Programm ausgesetzt, sodass aktuell keine neuen Anträge gestellt werden können.
Welche Voraussetzungen gelten für die KfW-Förderung?
Damit ein Treppenlift über die KfW gefördert werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
- Ziel der Maßnahme: Der Lift dient der Verbesserung der Barrierefreiheit, z. B. für Rollstuhlfahrer oder Personen mit Mobilitätseinschränkungen. Es handelt sich also nicht um Luxusumbauten, sondern um funktionale Hilfe.
- Antrag rechtzeitig stellen: Der Förderantrag muss unbedingt vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden, sonst verfällt die Förderung.
- Fachgerechte Installation: Der Einbau darf nur durch einen entsprechend qualifizierten Fachbetrieb erfolgen.
- Wohnraum in Deutschland: Die Förderung bezieht sich auf Wohngebäude bzw. Wohneinheiten in Deutschland.
- Einhaltung der KfW-Anforderungen: Die Maßnahme muss den technischen und formalen Anforderungen der KfW entsprechen. Unsere Modelle sind bereits auf Förderbarkeit geprüft und kommen mit allen benötigten Papieren.
- Zustimmung des Vermieters: Mieter müssen vorab die Zustimmung des Vermieters einholen.

KfW-Förderung beantragen: So geht‘s
Wenn Sie für Ihren Treppenlift eine KfW-Förderung nutzen möchten, ist vor allem die richtige Reihenfolge entscheidend. Wichtig ist: Der Antrag muss unbedingt vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden.
So gehen Sie dabei vor:
- 1
Individuelle Beratung und Angebot einholen: Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Vor-Ort-Beratung. Wir messen Ihre Treppe, finden das passende Modell und prüfen direkt die Förderfähigkeit. Im Anschluss erhalten Sie ein detailliertes Angebot mit Kostenaufstellung – das ist Ihre Grundlage für den Antrag.
- 2
KfW-Programm auswählen: Zusammen entscheiden wir, welche Förderung am besten für Sie geeignet ist: KfW-Kredit für flexible Finanzierung oder Zuschuss für direkte Kostenersparnis.
- 3
Antrag stellen: Je nach Förderprogramm unterscheidet sich die Antragstellung: Beim Zuschuss reichen Sie den Antrag online über das KfW-Zuschussportal ein. Der Kredit wird hingegen über einen Finanzierungspartner, z. B. Ihre Bank oder Sparkasse, beantragt.
- 4
Bewilligung abwarten: Die KfW prüft innerhalb von nur wenigen Wochen Ihren Antrag. Sie erhalten eine Zusage per Post oder E-Mail. Erst wenn die Zusage vorliegt, sollte der Treppenlift verbindlich beauftragt werden.
- 5
Treppenlift einbauen lassen: Nach der Förderzusage kann der Treppenlift eingebaut werden. Die Installation muss fachgerecht und durch einen qualifizierten Betrieb erfolgen.
- 6
Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten: Nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie die erforderlichen Nachweise (Rechnungen und Zahlungsnachweise) ein. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den bewilligten Zuschuss nach nur wenigen Wochen bzw. der Kredit wird entsprechend abgewickelt.
Weitere Zuschüsse für Treppenlifte
Zusätzlich zur KfW-Förderung gibt es weitere Zuschussquellen für Treppenlifte. Dazu gehören zum Beispiel der Zuschuss der Pflegekasse sowie regionale Landes- und Kommunalprogramme.
Sie müssen sich allerdings für einen Zuschuss entscheiden, denn die Kombination aus KfW-Förderung und Pflegekassenzuschuss ist in erster Linie nicht möglich. Zumindest darf der Förderantrag nicht bei beiden Trägern für dieselbe Maßnahme eingereicht werden. Sie können jedoch den Pflegekassenzuschuss für den barrierefreien Badumbau nutzen, während der KfW-Zuschuss für den Einbau Ihres Treppenlifts dient.

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