Treppenlift von der Steuer absetzen
Kosten
zurückholen.
Der Treppenlift lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung oder über den Behinderten-Pauschbetrag steuerlich absetzen. Hier der Überblick.
Treppenlift als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen
Ein Weg, um bei der Anschaffung eines Treppenlifts finanzielle Entlastung zu schaffen, ist das steuerliche Absetzen der Kosten Ihres gebrauchten oder neuen Treppenlifts. Eine Voraussetzung für die steuerliche Absetzung ist die Nachweisbarkeit, dass es sich bei Ihrem Treppenlift um eine sogenannte außergewöhnliche Belastung handelt.
Entstehen Ihnen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl an Steuerzahlern gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes, gelten diese als außergewöhnliche Belastung. Dazu zählen Unterhalts- und Pflegekosten sowie unvermeidbare Kosten im Zusammenhang mit Krankheit oder Behinderung, welche nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Mithilfe der folgenden Erklärungsgrafik können Sie sich einen Überblick über weitere Voraussetzungen und Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit verschaffen.
Voraussetzungen, um eine außergewöhnliche Belastung geltend zu machen
Die Aufwendungen für einen neuen oder gebrauchten Treppenlift als außergewöhnliche Belastung können Sie nur dann geltend machen, wenn Sie die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen, was im Folgenden nun erklärt wird:
Treppenlifte zählen nur zu außergewöhnlichen Belastungen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Dies ist ärztlich nachzuweisen. Die einfachste Art, eine medizinische Notwendigkeit nachzuweisen, ist die Vorlage eines ärztlichen Attests. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, lassen Sie sich dieses von einem Amtsarzt ausstellen. Wie mehrfach richterlich festgestellt wurde, sollte aber auch ein hausärztliches Attest als Nachweis ausreichen. Es lohnt sich also, neben dem Steuerberater auch einen Arzt zurate zu ziehen, bevor Sie einen Treppenlift kaufen.
So holen Sie sich die Kosten zurück
Treppenlift in der Steuererklärung
Die Anschaffung eines Treppenlifts ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar, in der Regel als „außergewöhnliche Belastung“ nach §33 EStG. Damit reduzieren Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen und holen einen Teil der Investition über die Steuererklärung zurück.
Alternativ oder ergänzend lässt sich der Behinderten-Pauschbetrag nutzen. Wir geben Ihnen den Überblick, die endgültige Berechnung gehört in die Hände Ihres Steuerberaters.
Zwei Wege ans Ziel
Wie wird der
Lift abgesetzt?
Wie setze ich einen Treppenlift von der Steuer ab?
Um einen möglichst hohen Betrag vom Finanzamt erstattet zu bekommen, geben Sie in Ihrer jährlichen Steuererklärung – Rubrik „Außergewöhnliche Belastungen“ – alle Ausgaben an, die im Zusammenhang mit Ihrer körperlichen Einschränkung stehen. Je weiter Sie Ihre zumutbare Belastungsgrenze überschreiten, desto höher ist der Betrag, den Sie steuerlich geltend machen können. Die Kosten, die für die Montage des Treppenlifts oder für Haushaltshilfen und Pflegekräfte anfallen, können Sie in den Rubriken „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ und „Handwerkerleistungen“ ansetzen.
Die Pauschbeträge für Körperbehinderung richten sich nach dem festgestellten Grad der Behinderung und sind in § 33b EStG geregelt. Je nach Prozentsatz der Behinderung betragen die Pauschbeträge zwischen € 384,– und € 2.840,–. Bei Blinden und Körperbehinderten, die so hilflos sind, dass sie eine Begleitperson benötigen, erhöht sich der Pauschbetrag auf € 7.400,–. Die Pauschbeträge sind in voller Höhe ohne Einzelnachweis der behinderungsbedingten Mehrkosten abzugsfähig.
Unterlagen für die Steuererklärung
Was sollten Sie sammeln?
Höhe
der Kostenersparnis
Für die Berechnung der Höhe der Kostenersparnis spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Die außergewöhnlichen Belastungen wirken sich erst dann steuerlich aus, wenn sie insgesamt im Jahr einen zumutbaren Eigenanteil übersteigen. Diese zumutbare Belastungsgrenze wird individuell nach dem Familienstand, der Anzahl der Kinder und der Höhe des Einkommens berechnet. Sie variiert hier zwischen 1 und 7 % vom Jahreseinkommen. Mit der Anschaffung eines Treppenlifts wird diese Grenze in den meisten Fällen überschritten. Wenn Sie bei der Anschaffung Zuschüsse von der Krankenkasse haben, so müssen diese zuerst von den Anschaffungskosten eines Treppenlifts abgezogen werden, sodass sich der anrechenbare Betrag verringert.
Weitere Finanzierungmöglichkeiten
Neben der steuerlichen Erleichterung können Sie die Kosten für einen Treppenlift auch durch Zuschüsse von verschiedenen Institutionen reduzieren. Klären Sie dafür schon im Vorfeld des Kaufs ab, ob diese Hilfe für Sie infrage kommt – eine rückwirkende Finanzierung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

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Häufige Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit
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Rechnung, Kostenvoranschlag, Bescheid: Wir bereiten alles so vor, dass Ihr Steuerberater die Absetzung sauber einreichen kann.




