Treppenlift von der Steuer absetzen

Kosten
zurückholen.

Der Treppenlift lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung oder über den Behinderten-Pauschbetrag steuerlich absetzen. Hier der Überblick.

Steuer · Übersicht

§33 EStG

Außergewöhnl. Belastung

Pauschbetrag

bei Behinderung

kombinierbar

mit Zuschuss

individuell

je nach Lage

Hinweis: Wir sind keine Steuerberater. Die konkrete Berechnung bitte mit Ihrem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein klären.

Treppenlift als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen

Ein Weg, um bei der Anschaffung eines Treppenlifts finanzielle Entlastung zu schaffen, ist das steuerliche Absetzen der Kosten Ihres gebrauchten oder neuen Treppenlifts. Eine Voraussetzung für die steuerliche Absetzung ist die Nachweisbarkeit, dass es sich bei Ihrem Treppenlift um eine sogenannte außergewöhnliche Belastung handelt.

Entstehen Ihnen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl an Steuerzahlern gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes, gelten diese als außergewöhnliche Belastung. Dazu zählen Unterhalts- und Pflegekosten sowie unvermeidbare Kosten im Zusammenhang mit Krankheit oder Behinderung, welche nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Mithilfe der folgenden Erklärungsgrafik können Sie sich einen Überblick über weitere Voraussetzungen und Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit verschaffen.

Voraussetzungen, um eine außergewöhnliche Belastung geltend zu machen

Die Aufwendungen für einen neuen oder gebrauchten Treppenlift als außergewöhnliche Belastung können Sie nur dann geltend machen, wenn Sie die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen, was im Folgenden nun erklärt wird:

Treppenlifte zählen nur zu außergewöhnlichen Belastungen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Dies ist ärztlich nachzuweisen. Die einfachste Art, eine medizinische Notwendigkeit nachzuweisen, ist die Vorlage eines ärztlichen Attests. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, lassen Sie sich dieses von einem Amtsarzt ausstellen. Wie mehrfach richterlich festgestellt wurde, sollte aber auch ein hausärztliches Attest als Nachweis ausreichen. Es lohnt sich also, neben dem Steuerberater auch einen Arzt zurate zu ziehen, bevor Sie einen Treppenlift kaufen.

So holen Sie sich die Kosten zurück

Treppenlift in der Steuererklärung

Die Anschaffung eines Treppenlifts ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar, in der Regel als „außergewöhnliche Belastung“ nach §33 EStG. Damit reduzieren Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen und holen einen Teil der Investition über die Steuererklärung zurück.

Alternativ oder ergänzend lässt sich der Behinderten-Pauschbetrag nutzen. Wir geben Ihnen den Überblick, die endgültige Berechnung gehört in die Hände Ihres Steuerberaters.

Zwei Wege ans Ziel

Wie wird der
Lift abgesetzt?

Weg 01

Außergewöhnliche Belastung

Tatsächlich entstandene Kosten (abzüglich Zuschüsse) lassen sich nach §33 EStG ansetzen. Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit, idealerweise belegt durch ärztliches Attest.

Was Sie brauchen

  • Rechnung des Lifts
  • Belege für Zuschüsse (zur Abrechnung)
  • Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
  • Nachweis der zumutbaren Eigenbelastung

Weg 02

Behinderten-Pauschbetrag

Bei Vorliegen eines Grades der Behinderung (GdB) können Sie statt der Einzelabrechnung den Pauschbetrag ansetzen, einfacher in der Handhabung, je nach GdB unterschiedlich hoch.

Was Sie brauchen

  • Schwerbehindertenausweis
  • Aktueller GdB-Bescheid
  • Keine Einzelbelege nötig
  • Auch bei niedrigeren GdB-Stufen möglich

Wie setze ich einen Treppenlift von der Steuer ab?

Um einen möglichst hohen Betrag vom Finanzamt erstattet zu bekommen, geben Sie in Ihrer jährlichen Steuererklärung – Rubrik „Außergewöhnliche Belastungen“ – alle Ausgaben an, die im Zusammenhang mit Ihrer körperlichen Einschränkung stehen. Je weiter Sie Ihre zumutbare Belastungsgrenze überschreiten, desto höher ist der Betrag, den Sie steuerlich geltend machen können. Die Kosten, die für die Montage des Treppenlifts oder für Haushaltshilfen und Pflegekräfte anfallen, können Sie in den Rubriken „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ und „Handwerkerleistungen“ ansetzen.

Die Pauschbeträge für Körperbehinderung richten sich nach dem festgestellten Grad der Behinderung und sind in § 33b EStG geregelt. Je nach Prozentsatz der Behinderung betragen die Pauschbeträge zwischen € 384,– und € 2.840,–. Bei Blinden und Körperbehinderten, die so hilflos sind, dass sie eine Begleitperson benötigen, erhöht sich der Pauschbetrag auf € 7.400,–. Die Pauschbeträge sind in voller Höhe ohne Einzelnachweis der behinderungsbedingten Mehrkosten abzugsfähig.

Steuertipps

  1. Die Kosten können nicht auf mehrere Jahre aufgesplittet werden. Verschieben Sie daher anstehende außergewöhnliche Belastungen nach Möglichkeit in das Jahr, in dem Sie Ihren Treppenlift bezahlen.
  2. Wenn Sie mit einem Treppenlift den Eigenanteil, der zur steuerlichen Entlastung beiträgt, übersteigen, können Sie unter Umständeneitere Kosten mit geltend machen. So kann sich die Anschaffung eines Treppenlifts auch vergünstigend auf andere Investitionen auswirken und Sie bleiben nicht auf kleineren Ausgaben wie Medikamente oder Behandlungen sitzen.
  3. Geben Sie daher in Ihrer Steuererklärung auch Kosten für Montage und Reparaturen des Treppenlifts an.

Unterlagen für die Steuererklärung

Was sollten Sie sammeln?

  • Rechnung

Die original Treppenlift-Rechnung mit ausgewiesener MwSt. heben Sie unbedingt auf.

  • Zuschuss-Bescheide

Bescheide von Pflegekasse, KfW oder anderen Trägern, damit die Eigenbeteiligung sauber abgerechnet werden kann.

  • Ärztliches Attest

Empfohlen für Weg 1: Bescheinigung der medizinischen Notwendigkeit, oft hilfreich, manchmal Pflicht.

  • GdB-Nachweis

Für Weg 2: aktueller Schwerbehindertenausweis oder GdB-Bescheid des Versorgungsamts.

Wichtiger Hinweis

Wir sind keine Steuerberatung. Die konkrete steuerliche Wirkung hängt von Ihrer persönlichen Situation, Einkommen und GdB ab. Bitte besprechen Sie die Berechnung mit Ihrem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein.

Persönliche Beratung

Welche Variante passt zu Ihrer Lage?

Höhe
der Kostenersparnis

Für die Berechnung der Höhe der Kostenersparnis spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Die außergewöhnlichen Belastungen wirken sich erst dann steuerlich aus, wenn sie insgesamt im Jahr einen zumutbaren Eigenanteil übersteigen. Diese zumutbare Belastungsgrenze wird individuell nach dem Familienstand, der Anzahl der Kinder und der Höhe des Einkommens berechnet. Sie variiert hier zwischen 1 und 7 % vom Jahreseinkommen. Mit der Anschaffung eines Treppenlifts wird diese Grenze in den meisten Fällen überschritten. Wenn Sie bei der Anschaffung Zuschüsse von der Krankenkasse haben, so müssen diese zuerst von den Anschaffungskosten eines Treppenlifts abgezogen werden, sodass sich der anrechenbare Betrag verringert.

Weitere Finanzierungmöglichkeiten

Neben der steuerlichen Erleichterung können Sie die Kosten für einen Treppenlift auch durch Zuschüsse von verschiedenen Institutionen reduzieren. Klären Sie dafür schon im Vorfeld des Kaufs ab, ob diese Hilfe für Sie infrage kommt – eine rückwirkende Finanzierung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

  • Pflegeversicherung: Die gesetzliche Pflegeversicherung beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen mit einem gestaffelten Betrag von maximal € 4.180 für die gesamten Umbaumaßnahmen an der Finanzierung Ihres Treppenlifts.

  • Berufsgenossenschaft: Nach einem Arbeitsunfall, dessen Folgen das Einbauen eines Treppenlifts notwendig machen, können Sie sich für finanzielle Unterstützung an die zuständige Berufsgenossenschaft wenden.

  • Haftpflichtversicherung: Bei einem Unfall mit Fremdverschulden ist die generische Haftpflichtversicherung verpflichtet, zumindest einen Anteil der Anschaffungskosten zu übernehmen.

Ältere Frau liest am Tisch ein Schreiben

„Wir sind froh, den Lift zu haben, und sehr zufrieden. Wir werden Der Treppenlift immer weiter empfehlen.“

Kompakt beantwortet

Häufige Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit

Ja. Den Pflegekassen-Zuschuss bekommen Sie unabhängig vom Steuervorteil. In der Steuererklärung setzen Sie dann den Eigenanteil (Rechnungsbetrag minus erhaltener Zuschüsse) als außergewöhnliche Belastung nach §33 EStG an, nicht doppelt.

Empfohlen, und je nach Finanzamt vorgeschrieben. Ein Attest, das die medizinische Notwendigkeit des Treppenlifts bestätigt, hilft beim Ansatz als außergewöhnliche Belastung. Beim Behinderten-Pauschbetrag genügt der GdB-Bescheid.

Das hängt von Ihrem GdB und den tatsächlichen Kosten ab. Bei sehr hohen Einmalkosten ist oft die außergewöhnliche Belastung günstiger, bei laufenden geringen Kosten der Pauschbetrag. Steuerberater rechnen beides durch.

Ja, laufende Kosten können ebenfalls als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden, sofern die ursprüngliche Notwendigkeit dokumentiert ist. Heben Sie alle Wartungs- und Reparatur-Rechnungen für die Steuererklärung auf.

Auch Mietraten lassen sich grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Bewahren Sie Mietrechnungen und ggf. den Mietvertrag auf, alles Weitere klärt Ihr Steuerberater. Bei längerer Miete kann das steuerlich attraktiv sein.

Die zumutbare Eigenbelastung ist ein Prozentsatz Ihres Jahres-Einkommens (typischerweise 1 bis 7 %), der NICHT angesetzt werden kann. Nur Kosten oberhalb dieser Schwelle wirken steuermindernd. Ein Lohnsteuerhilfeverein rechnet das schnell durch.

Original-Rechnung des Treppenlifts, Bescheide der Pflegekasse oder anderer Zuschuss-Träger, ärztliches Attest oder GdB-Bescheid, sowie ggf. Wartungs- und Reparatur-Belege. Wir bereiten den Kostenvoranschlag passend mit auf.

Wir liefern
die Unterlagen.

Rechnung, Kostenvoranschlag, Bescheid: Wir bereiten alles so vor, dass Ihr Steuerberater die Absetzung sauber einreichen kann.

Treppenlift Beraterin am Telefon

Hotline · 24 Std. kostenfrei

0800 – 58 88 749